Versteigerungs- Bedingungen Bieternummer Abholung
Sitzplatzreservierung Schriftliche Gebote
Auktionskatalog Telefonische Gebote
Limitpreise Zahlung

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion sowie dem Nach- und Freihandverkauf werden die nachstehenden Versteigerungsbedingungen der Firma Richter & Kafitz Coburg ausdrücklich anerkannt:

1. Die Versteigerung ist öffentlich. Sie erfolgt freiwillig und wird von der Firma Richter & Kafitz Coburg in fremdem Namen und für fremde Rechnung ausgeführt. Dies gilt nicht für Eigenware, die im Auktions-katalog gesondert ausgewiesen ist. Die Einlieferer (Auftraggeber) sind im Katalog durch eine Einliefererliste gekennzeichnet. Ein Anspruch auf Offenlegung von Einlieferern und Käufern besteht nicht. Die Bekannt-gabe erfolgt nur für den Fall, dass der Käufer Rechte gegen den Auftraggeber geltend macht.

2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände sind gebraucht und werden in dem Zustand aufgerufen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Sie können vor der Versteigerung zu rechtzeitig angegebenen Besichtigungsterminen eingehend begutachtet und geprüft werden. Für alle von ihm zu verantwortenden Schäden bei der Vorbesichti-gung haftet der Kunde in vollem Umfang. Richter & Kafitz Coburg übernimmt keine Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie für Beschreibungen, Maß- und Gewichtsangaben, Angaben über Beschaffenheit, Zustand, Beschädigungen, Material, Ergänzungen, Änderungen, Zuschreibungen, Datierungen, Signaturen, Epochen, Literaturverweise und sonstige schriftliche oder mündliche Erklärungen zu den Gegenständen. Die Objekte sind vom Kaufinteressenten vor der Auktion in Autopsie zu überprüfen. Die Texte des Kataloges werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und basieren auf den Erklärungen der einliefernden Auftraggeber. Alle diesbezüglichen schriftlichen und mündlichen Angaben von Richter & Kafitz Coburg stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar. Eine wie auch immer geartete Haftung für eventuell fehlerhafte Inhalte der Katalogtexte wird ausgeschlossen. Literaturhinweise dienen der Orientierung und verweisen in keinem Falle auf zugesicherte Eigenschaften. Für fehlende und/oder fehlerhafte Angaben im Katalog zu Beschädigungen, Restaurierungen, Intaktheit, Authentizität, Vollständigkeit sowie für alle weiteren denkbaren Hinweise wird keinerlei Gewähr geleistet. Reklamationen gegenüber Richter & Kafitz Coburg gleich welcher Art werden nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt. Jegliche Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel sowie jegliche Rücknahme von Objekten oder Erstattung des Kaufpreises wird somit ausdrücklich ausgeschlossen. Rechtzeitig vorgetragene begründete Mängel können innerhalb der Verjährungsfrist ausschließlich gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend gemacht werden. Bei Sachmängeln, die die Echtheit der Gegenstände betreffen, beträgt diese 12 Monate, bei sonstigen Mängeln sechs Monate vom Zeitpunkt des Zuschlags an.

3. Die persönliche Teilnahme an der Versteigerung setzt den Besitz einer von Richter & Kafitz Coburg ausgegebenen Bieternummer voraus. Die Ausgabe der Bieternummer erfolgt ausschließlich an Personen, die im Besitz eines Auktionskataloges sind und die per Unterschrift und Hinterlegung von Namen und Adresse die Versteigerungsbedingungen akzeptieren. Dem Auktionshaus unbekannte Bieter haben sich mittel Ihres Ausweises zu legitimieren. Der Bieter kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung, es sei denn, er legt vor der Auktion eine Vollmacht vor, die ihn als Bieter im Auftrag eines Dritten ausweist. Für schriftliche Gebote erfolgt die Annahme der Aufträge bis spätestens einen Tag vor dem Versteigerungstermin. Bei gleichen Geboten ist das frühere Ein-gangsdatum maßgeblich. Schriftliche Gebote sind für den Bieter bindend und können nicht zurückgezogen werden. Das Auktionshaus kann die Bearbeitung von Geboten ablehnen. Telefonisches Bieten in der Auktion ist ab einem Limitpreis von mindestens DM 500,-- pro Katalognummer möglich und bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung, die das Mindestgebot des Limitpreises voraussetzt. Bei Nichtzustandekommen der telefonischen Kontaktaufnahme gilt der Limitpreis als vereinbartes Gebot.

4. Die Katalognummern werden in der Regel in der angegebenen Reihenfolge aufgerufen. Der Aufruf beginnt im Normalfall zu dem im Katalog angesetzten Limitpreis, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche Gebote vorliegen. Objekte "ohne Limit" werden mit mindestens DM 20.- zum Aufruf gebracht. Gesteigert wird um etwa zehn Prozent, mindestens aber um zehn DM. Der Zuschlag wird erteilt, sobald nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes kein weiteres höheres Gebot vorliegt. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen, zu vereinigen, zu übergehen, zurückzuziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufzurufen. Der Versteigerer kann Gebote ablehnen. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet das Los, oder der Versteigerer ruft das Objekt erneut auf. Bei Unklarheit über einen Zuschlag steht es dem freien Ermessen des Versteigerers zu, den Zuschlag zu erteilen oder neu aufzurufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann Richter & Kafitz Coburg diesem dennoch den Zuschlag geben und die sich hieraus ergebenden Rechte verfolgen. Der Versteigerer kann aber auch dem nächstniedrigeren Gebot den Zuschlag erteilen oder den Gegenstand erneut aufrufen. Untergebote werden ausschließlich unter Vorbehalt angenommen, nicht aber mehr als zehn Prozent unter dem Limitpreis. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter für die Dauer von zwei Wochen an sein Gebot gebunden. Innerhalb dieser Frist erhält er Nachricht über den Vorbehaltsentscheid. Wird ein Vorbehaltsgebot während oder nach der Auktion mindestens zum Limitpreis überboten, so wird es hinfällig.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung der ersteigerten Gegenstände. Mit dem Zuschlag gehen die Gefahr für Verluste oder Beschädigungen sowie alle Rechte und Pflichten unverzüglich auf den Käufer über. Eine Versicherung besteht nicht. Der Zuschlagpreis ist der Nettobetrag, auf den ein Aufgeld in Höhe von fünfzehn Prozent zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Aufgeld erhoben wird. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag (Nettopreis plus Aufgeld plus Mehrwertsteuer auf letzteres) wird sofort fällig und ist in bar am Tage der Versteigerung bei Richter & Kafitz Coburg zu bezahlen. Bei schriftlichem oder telefonischem Bieterzuschlag wird der Gesamtbetrag sofort mit der Rechnungsstellung fällig. Erst mit vollständig erfolgter Bezahlung erwirbt der Ersteigerer das Recht auf die Aushändigung der erworbenen Gegenstände. Ersteigerte Ware ist bis spätestens eine Woche nach der Auktion abzuholen, ansonsten werden die Objekte auf Gefahr und Kosten des Käufers eingelagert. Auf Wunsch des Ersteigerers werden die Objekte mit Ausnahme zerbrechlicher und sperriger Gegenstände auf Gefahr des Ersteigerers kostenpflichtig zugeschickt (Portokosten zuzüglich Verpackungspauschale nach Aufwand, mindestens DM 50.-). Kommt der Ersteigerer mit seiner Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme in Verzug, so hat Richter & Kafitz Coburg das Recht, die ersteigerten Gegenstände auf Kosten des Käufers bei einer Spedition einzulagern. Darüber hinaus werden Zinsen in Höhe von 1 Prozent pro begonnenem Monat erhoben. Kommt ein Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so hat das Auktionshaus das Recht, die Gegenstände erneut zur Versteigerung zu bringen. Falls die Objekte hierbei versteigert werden, so erlöschen alle Rechte des säumigen Käufers. Er haftet für einen eventuellen Mindererlös und für alle anfallenden Kosten und Auslagen, hat jedoch auf einen Mehrerlös keinerlei Anspruch und kann von weiteren Geboten ausgeschlossen werden.

6. Alle aufgeführten Versteigerungsbedingungen gelten - soweit sie anwendbar sind - auch für den Nachverkauf und den Freihandverkauf. Objekte aus der Zeit des Nationalsozialismus werden ausschließlich zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Ziele und für die Wissenschaft in Forschung und Lehre zur Versteigerung gebracht.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand (soweit dies gesetzlich zulässig ist) für alle Vertragspartner ist Coburg. Mit jedem abgegebenem schriftlichen oder mündlichen Gebot anerkennt der Bieter ausdrücklich und ohne Einwände sämtliche Punkte dieser Auktionsbedingungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten eine oder mehrere der aufgeführten Versteigerungsbedingungen ungültig sein oder werden, so behalten die anderen gleichwohl ihre Gültigkeit. An die Stelle der ungültigen Regelung tritt eine Bestimmung, die der ungültig gewordenen in juristischem und wirtschaftlichem Sinne möglichst nahe kommt.

Coburg, den 1. März 2001

Dr. Dr. phil. habil. Heinz-Dietmar Richter & Viviane Kafitz M.A.

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SITZPLATZRESERVIERUNGEN

nehmen wir gerne bis einschließlich einen Tag vor dem Auktionstermin entgegen. Bitte reservieren Sie rechtzeitig, damit wir Ihnen Ihren Sitzplatz garantieren können. Die Reservierung bleibt ausschließlich Auktionsbietern mit Bieternummer vorbehalten.

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AUKTIONSKATALOG

Der aktuelle Katalog (18,00 DM inkl. Portp) kann per e-mail oder telefonisch. 09561-247640 bestellt werden.

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LIMITPREISE

Die Katalogpreise sind untere Limitpreise, zu denen die Objekte zum Aufruf gelangen. Untergebote werden ausschließlich unter Vorbehalt akzeptiert.

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BIETERNUMMER

Falls Sie an der Auktion aktiv teilnehmen möchten, bitten wir Sie, sich zu Beginn der Auktion gegen Vorlage Ihres Personalausweises eine Bieternummer abzuholen, die Ihnen den Zutritt zum Auktionshaus gewährleistet.

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SCHRIFTLICHE GEBOTE

Ihre schriftlichen Gebote nehmen wir gerne bis spätestens einen Tag vor dem Auktionstermin entgegen. Sie werden unter Berücksichtigung und Wahrung Ihrer Interessen in die Versteigerung miteinbezogen. Bitte verwenden Sie hierfür unser entsprechendes Auftragsformular. Bei Doppelgeboten erfolgt der Zuschlag der eingegangenen Gebote in chronologischer Reihenfolge. Bitte beachten Sie, dass bei schriftlichen Geboten die Katalognummer, nicht aber die Objektbezeichnung verbindlich ist.

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TELEFONISCHE GEBOTE

Für Ihre telefonischen Gebote ist eine vorherige schriftliche Vereinbarung erforderlich. Diese muss beim KAC bis spätestens am Vortag der Auktion eingegangen sein. Während der Auktion nehmen wie telefonische Gebote erst ab einem Limitpreis von DM 1000,- pro Katalognummer entgegen. Die telefonischen Gebote dürfen die Limitpreise nicht unterschreiten.

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ZAHLUNG

Die ersteigerten Objekte sind am Tag der Auktion bar zu bezahlen. Euroschecks werden nur bis DM 400.- akzeptiert.

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ABHOLUNG

Die ersteigerten Objekte können kurze Zeit nach dem erfolgten Zuschlag bereits während der Auktion abgeholt werden. Möbel und andere großformatige Objekte können ab Montag nach der Auktion zu unseren Geschäftszeiten abgeholt werden

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ZUSENDUNG

Auf Wunsch senden wir Ihnen Ihre ersteigerten Objekte zu, jedoch nur nach einer schriftlichen Anweisung. Hierbei erfolgt die Verpackung, der Versand und der Transport auf Kosten des Käufers. Das Risiko trägt der Käufer. Bitte haben Sie Verständnis, dass zerbrechliche Objekte, Gemälde und Objekte hinter Glas nicht verschickt werden können.

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NACHVERKAUF

Objekte, die während der Auktion nicht versteigert wurden, können im Nachverkauf zu den in den Versteigerungsbedingungen genannten Vereinbarungen in der Folgewoche nach der Auktion erworben werden.

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